{"id":10332,"date":"2026-01-19T10:18:56","date_gmt":"2026-01-19T09:18:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.paletten.at\/agb\/"},"modified":"2026-01-20T22:34:42","modified_gmt":"2026-01-20T21:34:42","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/paletten.at\/it\/kontakt\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<div style=\"height:80px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (\u201eAGB\u201c) &#8211; Fassung 8\/2020<\/h1>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Konrad Brunner GmbH, A-3910 Zwettl (Sitz: Zwettl, FN 32781H, LG Krems)<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgrundlagen, Definitionen<\/strong><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.1.<\/strong>&nbsp;Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst alle Angebote, Rechtsgesch\u00e4fte und Leistungen der Konrad Brunner GmbH (\u201eBrunner\u201c, \u201ewir\u201c oder \u201euns\u201c), insbes. die Lieferung von Waren (Schnittholz und S\u00e4gerestholz, Paletten, Kisten). Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung von Brunner. Bei Widerspr\u00fcchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende Reihenfolge: Allf\u00e4llige im Zusammenhang mit einer konkreten Bestellung getroffene Sondervereinbarungen, soweit diese von Brunner schriftlich best\u00e4tigt sind; die AGB von Brunner; die \u00d6sterreichischen Holzhandelsusancen; gesetzliche Normen. Etwaigen (insbes. allgemeinen) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; diese verpflichten Brunner auch dann nicht, wenn Brunner ihnen bei Vertragsabschluss nicht nochmals widerspricht. Bedingungen des Kunden verpflichten Brunner auch dann nicht, wenn in diesen Bedingungen die G\u00fcltigkeit derselben als ausdr\u00fcckliche Bedingung genannt ist. Die Erbringung einer Lieferung oder Leistung durch Brunner gilt jedenfalls nicht als Unterwerfung unter abweichende Bedingungen des Kunden, und zwar auch dann nicht, wenn Brunner in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden ist und keinen Vorbehalt dagegen \u00e4u\u00dfert. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung f\u00fcr die gesamte gegenw\u00e4rtige und k\u00fcnftige Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen Brunner und dem Kunden, insbes. alle mit dem Auftrag zusammenh\u00e4ngenden Nachlieferungen oder Zusatzauftr\u00e4ge, auch wenn deren Geltung nicht jeweils nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<br>&nbsp;&nbsp; &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.2.<\/strong>&nbsp;\u201eKunde\u201c ist jeder Vertrags- bzw. Verhandlungspartner von Brunner, insbes. jeder K\u00e4ufer (bzw. Kunde) einer Ware; dies unabh\u00e4ngig davon, ob bereits ein Vertrag zustande gekommen ist. \u201eL&nbsp;&nbsp; eistung\u201c ist jede Ware, jede Lieferung und\/oder jede sonstige Leistung von Brunner. \u201eWare\u201c ist jede Sache, die von Brunner angeboten bzw.&nbsp; verkauft&nbsp; wird.&nbsp; \u201eB&nbsp;&nbsp; estellung\u201c&nbsp; ist&nbsp; der&nbsp; verbindliche&nbsp; Antrag&nbsp; des&nbsp; Kunden&nbsp; auf&nbsp; Erbringung&nbsp; einer&nbsp; Leistung&nbsp; durch&nbsp; Brunner.&nbsp; \u201eAuftrag\u201c&nbsp; (\u201eVertrag\u201c)&nbsp; ist&nbsp; das&nbsp; zustande gekommene Rechtsgesch\u00e4ft.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3.&nbsp;&nbsp; &nbsp;F\u00fcr Vertr\u00e4ge mit Verbrauchern (\u00a7 1 KSchG) haben diese AGB keine G\u00fcltigkeit.<br><br><strong>2. Bestellung, Zustandekommen des Auftrages<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1.<\/strong>&nbsp;Alle A ngebote von Brunner sind, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend und nur als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen. Die Bestellung des Kunden gilt von Brunner erst dann als angenommen, wenn Brunner diese innerhalb der Bindungsfrist gem Punkt 2.2. ausdr\u00fccklich und schriftlich best\u00e4tigt (Auftragsbest\u00e4tigung) oder wenn die bestellte Ware dem Kunden innerhalb der Bindungsfrist geliefert wird; lautet die Bestellung auf Abholung durch den Kunden, gilt die Bestellung auch dann als angenommen, wenn dem Kunden innerhalb der Bindungsfrist mitgeteilt wird, dass die Ware zur Abholung bereit steht. Stillschweigen von Brunner ist keine Zustimmung. \u00c4u\u00dfert sich Brunner innerhalb der Bindungsfrist nicht bzw wird die Bestellung nicht innerhalb der Bindungsfrist geliefert bzw zur Abholung bereitgestellt, gilt das Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss als abgelehnt.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.2.<\/strong>&nbsp;Bestellungen sind verbindliche Angebote des Kunden zum Vertragsabschluss. Bestellungen sind f\u00fcr den Kunden f\u00fcr eine Dauer von 10 Arbeitstagen ab Absendung verbindlich (\u201eBindungsfrist\u201c).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.3.<\/strong>&nbsp;Brunner ist nicht verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen. Brunner kann daher die Annahme und Durchf\u00fchrung eines Auftrages ohne Angabe von Gr\u00fcnden ablehnen. Dem Kunden erwachsen aus einer Nichtannahme der Bestellung keine wie immer gearteten Anspr\u00fcche.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.4.<\/strong>&nbsp;Bei vereinbarter Lieferung von normgem\u00e4\u00dfen Waren (z.B. nach \u00d6NORMEN udgl.) steht Brunner nach Ma\u00dfgabe dieser AGB daf\u00fcr ein, dass diese die in der jeweiligen Norm angegebenen Eigenschaften haben. Wird vom Kunden nicht ausdr\u00fccklich die Anwendung einer bestimmten Norm oder eines bestimmten Standards verlangt und erfolgt in der Auftragsbest\u00e4tigung oder &#8211; bei Lieferung innerhalb der Bindungsfrist &#8211; am Lieferschein keine ausdr\u00fcckliche Best\u00e4tigung dieser Bestellung nach der jeweiligen Norm, so gilt Sortierklasse V, Schnittholz, nach den \u00d6sterreichischen Holzhandelsusancen idF Ende 2006, als vereinbart. Brunner ist zur angemessenen Teilleistung (und separater Teil-Rechnungslegung) berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.5.<\/strong>&nbsp;Kostenvoranschl\u00e4ge werden von Brunner nach bestem Fachwissen erstellt; f\u00fcr die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages wird jedoch keine Haftung \u00fcbernommen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerh\u00f6hungen im Ausma\u00df von mehr als 15% als unvermeidlich herausstellen, wird Brunner den Kunden unverz\u00fcglich verst\u00e4ndigen. Handelt es sich um unvermeidbare Kosten\u00fcberschreitungen von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verst\u00e4ndigung nicht erforderlich und k\u00f6nnen diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschl\u00e4ge sind entgeltlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Lieferung, Liefertermine und -fristen, Verzug<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1<\/strong>. Die Vereinbarung von verbindlichen L ieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware das Werk rechtzeitig verlassen hat oder \u2013 bei Abholung \u2013 die Lieferung versandbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird. Stehzeiten des Fuhrwerkes oder Waggonstandzeiten gehen zu Lasten des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.2.<\/strong>&nbsp;Im Falle verbindlicher Lieferfristen\/-termine ist Brunner erst ab dem Zeitpunkt in Verzug, ab dem Brunner eine schriftliche Liefer-Mahnung mit zumindest 24- st\u00fcndiger Nachfrist zugegangen ist. Brunner haftet f\u00fcr Sch\u00e4den infolge Termin- bzw. Frist\u00fcberschreitung nur im Falle groben Verschuldens.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3.<\/strong>&nbsp;Die den L ieferschein f\u00fcr den Kunden unterzeichnenden Personen gelten Brunner gegen\u00fcber als zur Abnahme bevollm\u00e4chtigt. Liegt eine solche Bevollm\u00e4chtigung nicht vor, haftet der Unterzeichner des Lieferscheines pers\u00f6nlich. Kann die Ware infolge Abwesenheit des Kunden, seiner Bevollm\u00e4chtigten oder einer seiner Leute nicht abgeliefert werden, ger\u00e4t der Kunde in Annahmeverzug und ist Brunner berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden in Verwahrung zu nehmen oder verwahren zu lassen (zB in einem Lagerhaus) oder gem\u00e4\u00df \u00a7 373 Abs 2 UGB zu verkaufen (Selbsthilfeverkauf).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4.<\/strong>&nbsp;Der V ersand erfolgt auf Gefahr (und Rechnung) des Kunden; dies gilt auch dann, wenn die Transportkosten im Preis inbegriffen sind, ferner unabh\u00e4ngig davon, von wem der Transport durchgef\u00fchrt wird. Sofern Brunner den Transporteur ausw\u00e4hlt, ist die Haftung von Brunner mit dem Auswahlverschulden beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.5.&nbsp;<\/strong>Jeder unvorhergesehene und\/oder von Brunner nicht zu vertretende Umstand und jeder Fall h\u00f6herer Gewalt bei Brunner oder den Lieferanten von Brunner, die die Leistungserbringung, insbes. die Einhaltung von Terminen (Fristen) behindern oder verz\u00f6gern, wie z.B. beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Krieg, Aussperrung oder Streik, Fehlen von Materialien, Betriebs- oder Transportst\u00f6rungen, Lieferverweigerungen von Lieferanten, Rohstoffmangel, schlechte Witterungsverh\u00e4ltnisse, etc., berechtigen Brunner dazu, den Leistungstermin angemessen, zumindest aber um die Dauer der Behinderung, hinauszuschieben; wird die Leistungserbringung durch H\u00f6here Gewalt rechtlich unm\u00f6glich oder wirtschaftlich untunlich, ist Brunner berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Ersatzanspr\u00fcche, welcher Art auch immer, k\u00f6nnen aus derartigen Umst\u00e4nden gegen\u00fcber Brunner nicht abgeleitet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1.<\/strong>&nbsp;Preise sind (Euro-)Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Preiserstellung erfolgt aufgrund der am Tage der Anbotsstellung geltenden Kostenbestandteile, insbesondere der Kosten f\u00fcr den Rohstoffeinsatz. Sollten sich diese bis zum Lieferzeitpunkt \u00e4ndern, dann \u00e4ndern sich verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig auch die Preise. Die im Einzelfall ge\u00e4nderten Kostenbestandteile und die Auswirkungen auf die Preise sind im Lieferschein f\u00fcr die dort ausgewiesene Ma\u00df- oder Gewichtseinheit angef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.2.<\/strong>&nbsp;Rechnungen sind acht Tage nach Erhalt (Zugang beim Kunden) spesenfrei ohne Abzug zu bezahlen. Allenfalls von Brunner ausdr\u00fccklich gew\u00e4hrte Skonti sind (ausschlie\u00dflich) den Fakturen zu entnehmen; Skontofristen laufen ebenfalls ab Erhalt. Bei Versand der Rechnung per E-Mail oder Telefax gilt die Rechnung sp\u00e4testens am auf den Versand n\u00e4chstfolgenden Arbeitstag dem Kunden als zugegangen, bei Versand der Rechnung per Post gilt die Rechnung sp\u00e4testens am dritten auf den Versand folgenden Arbeitstag als zugegangen. Skonti werden grunds\u00e4tzlich nur dann gew\u00e4hrt, wenn nicht andere Forderungen (egal welcher Art) gegen\u00fcber dem Kunden offen sind. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde auch die Kosten zweckentsprechender au\u00dfergerichtlicher Mahnung bzw. au\u00dfergerichtlichen Inkassos zu ersetzen, wobei Brunner gem\u00e4\u00df \u00a7 458 UGB berechtigt ist, jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40 als Entsch\u00e4digung f\u00fcr Betreibungskosten vom Kunden zu fordern; f\u00fcr den Ersatz von Betreibungskosten, die diesen Pauschalbetrag \u00fcbersteigen gilt \u00a7 1333 Abs 2 ABGB. Lautet eine Bestellung auf \u201ezirka\u201c, \u201eca\u201c udgl. oder<br>\u201evon \u2013 bis\u201c, so sind f\u00fcr die Verrechnung die Ma\u00dfe und Gewichte laut Lieferschein ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.3.<\/strong>&nbsp;Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Brunner aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder Brunner hat die Gegenforderung anerkannt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht im Fall der Insolvenz von Brunner.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.4.<\/strong>&nbsp;Wechsel (oder Scheck) werden nur zahlungshalber entgegengenommen; Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wenn \u00fcber den Bezogenen ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet wird, er seine Zahlungen einstellt, oder in dessen Verm\u00f6gen erfolglos Zwangsvollstreckung gef\u00fchrt wurde, sind wir berechtigt, gegen die Indossanten, den Aussteller und die anderen Wechselverpflichteten schon vor F\u00e4lligkeit des Wechsels R\u00fcckgriff zu nehmen (Art 43 WechselG) oder unter Beibehaltung der Innehabung des Wechsels unsere Forderung vor F\u00e4lligkeit des Wechsels aus dem Grundgesch\u00e4ft geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.5.<\/strong>&nbsp;Sind Teilzahlungen oder Zahlungsziele vereinbart, tritt \u2013 ohne weitere Nachfristsetzung \u2013 Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Zahlung unp\u00fcnktlich oder nicht in voller H\u00f6he erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlusts werden alle uns gegen den Kunden zustehende Forderungen sofort zur Zahlung f\u00e4llig, und sind wir berechtigt, den vollen Listenpreis bzw. gew\u00e4hrte Nachl\u00e4sse nach zu verrechnen. Brunner ist in diesem Fall weiters berechtigt, von den noch offenen Lieferverpflichtungen zur\u00fcckzutreten oder die noch nicht gelieferte Ware ohne R\u00fccktritt vom Vertrag zur\u00fcckzubehalten, bis die gesamte Forderung vollst\u00e4ndig samt Nebenkosten abgedeckt ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.6.<\/strong>&nbsp;Gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unserer s\u00e4mtlichen mit der Lieferung im Zusammenhang stehenden Forderungen unser Eigentum. Wird&nbsp; die Ware verarbeitet oder mit anderen Gegenst\u00e4nden verbunden, sind wir Miteigent\u00fcmer an der neuen Sache in H\u00f6he des Anteils, der sich aus dem Wert der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr weiterzugeben, solange&nbsp;&nbsp; er mit der Zahlung nicht in Verzug ist. Mit unseren Waren hergestellte Bauwerke d\u00fcrfen erst nach vollst\u00e4ndiger Zahlung unserer Forderungen \u00fcbergeben werden. Der Kunde tritt bereits jetzt &#8211; ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserkl\u00e4rung bedarf &#8211; die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer entstehenden Anspr\u00fcche zur Tilgung aller unserer Forderungen mit allen Nebenrechten an Brunner ab, und zwar in H\u00f6he des Wertes unserer Lieferung. Dies gilt entsprechend bei Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung. Werden unsere Waren oder die daraus hergestellten Sachen wesentliche Bestandteile des Grundst\u00fcckes eines Abnehmers, so tritt der Kunde schon jetzt seine daf\u00fcr erworbenen Forderungen, die auch seine \u00fcbrigen Leistungen decken k\u00f6nnen, mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar in H\u00f6he des Wertes unserer Materiallieferung. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns unverz\u00fcglich Name\/Firma und Anschrift seines\/seiner Abnehmer bekannt zu geben, und sind wir jederzeit berechtigt, den\/die Abnehmer von der Abtretung zu verst\u00e4ndigen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Kunde weder verpf\u00e4nden, noch sicherungshalber \u00fcbereignen. Bei etwaigen Pf\u00e4ndungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Kunde verpflichtet, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.7.<\/strong>&nbsp;Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Haftung (Gew\u00e4hrleistung, Schadenersatz)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.1.<\/strong>&nbsp;Soweit nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsregeln.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.2.<\/strong>&nbsp;Eigenschaften sind nur dann iSd \u00a7 922 (1) ABGB z ugesichert, wenn sie von Brunner dem Kunden gegen\u00fcber ausdr\u00fccklich und schriftlich zugesagt werden. Angaben in allgemeinen und\/oder \u00f6ffentlichen Produktbeschreibungen sind keine ausdr\u00fccklich zugesicherten Eigenschaften. Zu normgem\u00e4\u00dfen Waren siehe auch Punkt 2.4.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.3.<\/strong>&nbsp;Die G ew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt sechs Monate; die Frist beginnt (auch f\u00fcr jede Teillieferung) mit der realen \u00dcbergabe oder (bei Annahmeverzug) mit der Bekanntgabe der \u00dcbergabebereitschaft. M\u00e4ngelbehebungs- bzw. Verbesserungsversuche verl\u00e4ngern eine bereits laufende Gew\u00e4hrleistungsfrist nicht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.4.<\/strong>&nbsp;Der Kunde hat die Ware bei \u00dcbergabe unverz\u00fcglich zu untersuchen. Offene M\u00e4ngel sind vom Kunden unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber innerhalb von drei Tagen nach \u00dcbergabe, versteckte M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber innerhalb von sieben Tagen nach Hervorkommen unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben und nachzuweisen (M\u00e4ngelr\u00fcge). Hierzu sind alle vorhandenen Daten und Unterlagen vorzulegen. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als vertragskonform; diesfalls verliert der Kunde s\u00e4mtliche diesbez\u00fcglichen Anspr\u00fcche, insbes. aus dem Titel der Gew\u00e4hrleistung und des Schadenersatzes.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.5.<\/strong>&nbsp;Der Kunde hat zu b eweisen, dass der Mangel bei der \u00dcbergabe vorhanden war. Die Anwendung der \u00a7\u00a7 924, 933b Allgemeines B\u00fcrgerliches Gesetzbuch wird ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.6.<\/strong>&nbsp;M\u00e4ngelr\u00fcgen hinsichtlich versteckter M\u00e4ngel werden nur ber\u00fccksichtigt, wenn die Gew\u00e4hrleistungsfrist (Punkt 5.3) f\u00fcr die Ware noch nicht abgelaufen ist. Kein Mangel liegt vor, wenn die Ware der Bestellung entspricht, f\u00fcr den beabsichtigten Zweck aber nicht geeignet ist. Entspricht die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung nicht der Bestellung, hat der Kunde dies &#8211; bei sonstigem Verlust aller Anspr\u00fcche \u2013 umgehend nach Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung schriftlich zu beanstanden. F\u00fcr Sch\u00e4den, die auf unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung oder nat\u00fcrlichen Verschlei\u00df zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, wird keine Haftung \u00fcbernommen. Nach schriftlicher Ablehnung einer M\u00e4ngelr\u00fcge durch Brunner hat der K\u00e4ufer diese bei sonstigem Verlust jeglichen Gew\u00e4hrleistungsanspruches, l\u00e4ngstens innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.7.<\/strong>&nbsp;Die Beseitigung von M\u00e4ngeln erfolgt, sofern nicht von Gesetzes wegen ein zwingender Anspruch auf Wandlung zusteht, nach Wahl von Brunner durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung. Im Falle einer Wandlung ist Brunner berechtigt, dem Kunden gegen R\u00fcckgabe der mangelhaften Ware eine entsprechende Gutschrift (Gutschein) zu gew\u00e4hren. F\u00fcr die Verbesserung bzw. den Austausch hat der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gew\u00e4hren. Verweigert der Kunde die von Brunner angebotene Nacherf\u00fcllung (Verbesserung oder Austausch) oder gew\u00e4hrt er Brunner nicht die hierf\u00fcr erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang, ist Brunner von der Gew\u00e4hrleistung bzw. der M\u00e4ngelbeseitigung befreit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.8.<\/strong>&nbsp;Der Kunde ist im Fall eines berechtigten Gew\u00e4hrleistungsanspruches nur berechtigt, den auf den mangelhaften Teil der Lieferung\/Leistung entfallenden Rechnungsteilbetrag, nicht aber den gesamten Rechnungsbetrag zur\u00fcckzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.9.<\/strong>&nbsp;Brunner h aftet f\u00fcr jegliche Sch\u00e4den, insbes. f\u00fcr jene, die im Zuge der Auftragserf\u00fcllung entstehen, nur f\u00fcr eigenes grobes Verschulden und f\u00fcr grobes Verschulden von Gehilfen. Der Ersatz von Folge- oder Verm\u00f6genssch\u00e4den ist ebenso ausgeschlossen wie f\u00fcr nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter gegen den Kunden. Dem Vertrag kommt keine Schutzwirkung zugunsten Dritter zu. In allen F\u00e4llen einer Haftung von Brunner (auch nach den \u00fcbrigen Bestimmungen dieser AGB) hat der Kunde das haftungsausl\u00f6sende Verschulden von Brunner zu beweisen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.10.<\/strong>&nbsp;Sollte der Kunde aufgrund des P rodukthaftungsgesetzes (PHG) zur Haftung herangezogen werden, ist jeglicher Regress im Sinne des \u00a7 12 PHG ausgeschlossen, au\u00dfer der Kunde weist nach, dass der Fehler des Produkts in unserer Sph\u00e4re verursacht und krass grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich verschuldet worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.11.&nbsp;<\/strong>Schadenersatzanspr\u00fcche v erj\u00e4hren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Sch\u00e4diger, jedenfalls aber in drei Jahren ab Erbringung der Leistung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.12.&nbsp;<\/strong>Sonstige Ersatzanspr\u00fcche des Kunden, welcher Art immer, sind &#8211; mit Ausnahme groben Verschuldens von Brunner \u2013 ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.13.&nbsp;<\/strong>Diese Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht f\u00fcr Personensch\u00e4den und eine Haftung nach dem PHG, ausgenommen Regressanspr\u00fcche gem\u00e4\u00df \u00a7 12 PHG, die gem Punkt 5.10 ausgeschlossen sind.<br><br><strong>6.<\/strong>&nbsp;Anwendbares Recht, Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.1.&nbsp;<\/strong>Auf s\u00e4mtliche, insbes. diesen AGB unterliegende Auftr\u00e4ge ist ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen dessen Verweisungsnormen, soweit sie auf ausl\u00e4ndisches Recht verweisen. Sieht das \u00f6sterreichische Recht bei Auslandsber\u00fchrung die Anwendung spezieller auch in \u00d6sterreich geltender internationaler Sachnormen \u2013 wie z.B. das rezipierte UN-Kaufrecht &#8211; vor, so sind diese nicht anzuwenden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.2.&nbsp;<\/strong>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Zahlungen ist der Sitz von Brunner.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.3.<\/strong>&nbsp;Als G erichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag resultierende Streitigkeiten wird das f\u00fcr Zwettl (\u00d6sterreich\/Nieder\u00f6sterreich) sachlich in Betracht kommende Gericht vereinbart. Brunner beh\u00e4lt sich aber vor, an jedem anderen Gerichtsstand, insbes. am Sitz des Kunden, zu klagen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.4.&nbsp;<\/strong>S\u00e4mtliche Vereinbarungen, nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen, Nebenabreden usw bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.5.&nbsp;<\/strong>Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, so ber\u00fchrt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Anstelle der rechtsunwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung soll das gelten, was gem\u00e4\u00df Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich m\u00f6glichst nahekommt.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:80px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (\u201eAGB\u201c) &#8211; Fassung 8\/2020 Konrad Brunner GmbH, A-3910 Zwettl (Sitz: Zwettl, FN 32781H, LG Krems) 1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgrundlagen, Definitionen 1.1.&nbsp;Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst alle Angebote, Rechtsgesch\u00e4fte und Leistungen der Konrad Brunner GmbH (\u201eBrunner\u201c, \u201ewir\u201c oder \u201euns\u201c), insbes. die Lieferung von Waren (Schnittholz und S\u00e4gerestholz, Paletten, Kisten). 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